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   BSG, 04.05.1971 - 2 RU 82/68   

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https://dejure.org/1971,5725
BSG, 04.05.1971 - 2 RU 82/68 (https://dejure.org/1971,5725)
BSG, Entscheidung vom 04.05.1971 - 2 RU 82/68 (https://dejure.org/1971,5725)
BSG, Entscheidung vom 04. Mai 1971 - 2 RU 82/68 (https://dejure.org/1971,5725)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
    Auszug aus BSG, 04.05.1971 - 2 RU 82/68
    Der Senat hatte von Amts wegen die Frage zu prüfen, ob die Berufung des Klägers gegen das Urteil des SG Hannover vom 7. November 1966 zulässig war (vgl. BSG 2, 225).
  • BSG, 27.02.1970 - 2 RU 135/66

    Arbeitsentgeltssteigerung - Tarifliche Steigerung nach Lebensjahren - Steigerung

    Auszug aus BSG, 04.05.1971 - 2 RU 82/68
    Dies folgt, wie der Senat in seinem Urteil vom 27. Februar 1970 (BSG 31, 38, 39, 40) dargelegt hat, schon daraus, daß für die Berechnung der Leistungen in der Unfallversicherung grundsätzlich die im Unfallzeitpunkt bestehenden Verhältnisse maßgebend sind, die bei der Anwendung des § 573 Abs. 1 RVO lediglich auf den Zeitpunkt der voraussichtlichen Beendigung der Ausbildung übertragen werden müssen.
  • BSG, 24.04.1975 - 8 RU 116/74

    Jahresarbeitsverdienst - Anpassung - Ortsübliches Entgelt

    (aaO) meint, darin ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art" 5 GG liege, kann nach dem oben Gesagten dahingestellt bleibeno Unte1 "ortsüblichem" Arbeitsentgelt im Sinne von 5 575 Abs° 2 BVD ist dasjenige Entgelt zu verstehen, das am '! Ort des Unternehmens für Personen mit gleichartiger %tigkeit im Durchschnitt tatsächlich gezahlt wird" - Ebenso wie bei der Bemessung des JAV nach dem Tarifvertrag der Ort des Unternehmens, an dem der Tarifvertrag gilt, maßgebend ist, (vglo BSG 54, 58, 40; SozR nr, 7 zu S 565 RVO aF; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd° II, Stand: August 4974, so 575; Lauterbach aä0, Anm" 6 b zu 5 575 EVO) muß das auch für das "ortsübliche Entgelt" gelten° Dabei sind die Entgelte der Betriebe heranzuziehen" die innerhalb der Gemeindegrenzen liegen, in denen der Betrieb oder der Betriebsteil gelegen ist, in dem der Verletzte im Zeitpunkt des Arbeitsunfalles beschäftigt war und in denen gleichartige Tätigkeiten geleistet werden, wie sie der Verletzte ausgeübt hatte (BSG v" 40 Mai 4974 - 2 RU 82/68-)° Eine derartige geographische Abgrenzung wird dem Zweck des Ausgleichs von Nachteilen im 0" g° Sinne am ehesten gerecht, weil dadurch regional bedingte, unterschiedliche Entgelte weitgehend berücksichtigt werden und der JAV damit den tatsächlichen Verhältnissen, das des soweit im Rahmen.
  • BSG, 25.05.1972 - 2 RU 28/71
    Bei einer zugelassenen Revision hat das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung zulässig war (BSG 2, 225, 226 und 245, 246; 5" 124, 126; 15, 65, 67 mowoNo und BSG vom 40 Mai 1971 - 2 RU 82/68)° Diese Frage ist vom LSG zu Recht verneint werden° Die Berufung war nach 5 145 Nr° 2 SGG ausgeschlossen° Sie betraf Renten bzw° Rententeile für einen abgelaufenen Zeitraum° Das gilt für die wegen der - wahrscheinlich niedrigeren - belgischen Wiedergutmachungsleistungen nicht voller in Höhe auf.
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